- Körberlgeld
- Kọ̈r|berl|geld, das; -[e]s [Körberl = mundartl. Vkl. von: Korb, also eigtl. = Geld, das man von etw. abzweigt u. eigens in einem Körbchen aufbewahrt] (österr.): zusätzlich, nebenbei vedientes Geld, Zubrot: auf ein K. nicht verzichten wollen; Zur Frage des Motivs erklärten die Beamten, man habe sich »ein K. verschaffen« wollen (Salzburger Nachr. 14. 11. 98, 4).
Universal-Lexikon. 2012.